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Ryanair und Air Berlin müssen laut einem Gerichtsurteil die Flugpreise inklusive aller Steuern und Gebühren angeben

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat die beiden Billigfluggesellschaften Air Berlin und Ryanair vor dem Berliner Kammergericht wegen irreführenden Preisangaben im Internet verklagt.
In den beiden aktuellen Gerichtsurteile, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind, gaben die Richter den Klagen der VZBV statt.
Im ersten Fall verklagten die Verbraucherschützer die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin (Az. 24 U 90/10). Bei Air Berlin wurden im ersten Schritt einer Online-Buchung Flugpreise angegeben, die keine Steuern, Flughafengebühren, Kerosinzuschläge und die sogenannte „Service Charge“ (Bezahlgebühr von 10 bis 15 Euro) enthielten. Ein Flug von Berlin nach Frankfurt wurde in der Buchungsmaske von Air Berlin beispielsweise für 41 Euro angeboten, tatsächlich kostete dieser Flug inklusiv aller Gebühren und Steuern tatsächlich aber 74 Euro, dieser Preis wurde aber erst am Ende einer Tabelle angegeben und ist somit für den Kunden erst auf den zweiten Blick erkennbar.
Bei der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair ist der VZBV ebenfalls der Meinung, dass die Preisangaben während einer Online-Buchung irreführend sind. So wird bei Ryanair erst im dritten Buchungsschritt auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro (pro Person und Strecke) zum Bezahlen des Flugtickets hingewiesen. Diese Bezahlgebühr fällt lediglich dann nicht an, wenn der Kunde mit einer in Deutschland kaum verbreiteten Prepaidkarte bezahlt. Der Gesetzgeber schreibt allerdings vor, dass dem Verbraucher immer mindestens eine Möglichkeit gegeben wird, angebotene Waren und Dienstleistungen ohne zusätzliche Gebühr zu bezahlen.
Obwohl schon seit November 2008 eine EU-Verordnung den Fluggesellschaften vorschreibt, die Flugpreise immer inklusive Steuern und Gebühren anzugeben, tricksen auch weiterhin zahlreiche Airlines bei ihren Preisangaben und so sind zur Zeit noch zahlreiche weitere Gerichtsverfahren wegen irreführenden Preisangaben gegen andere Fluggesellschaften am laufen.
Quelle: vzbv.de -> Themen -> Mobilität -> Reise -> Pressemitteilungen: „Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten„, 30.01.2012

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